Getreu unserem Leitbild: „Menschen zu bilden bedeutet nicht, ein Gefäß zu füllen, sondern ein Feuer zu entfachen“, sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere Kursteilnehmer dort abzuholen, wo sie im Moment stehen und ihre Entwicklungswege positiv zu unterstützen.
- Für eine Teilnahme an unseren Präsenzkursen ist zum Zeitpunkt des Kursstartes die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung.
- Durch unser innovatives Ausbildungskonzept, ist es jedem (auch ohne besondere Vorbildung) möglich, in kurzer Zeit optimal im Massage- und Wellnessbereich ausgebildet zu werden.
- Wir sprechen all jene an, die sich dazu berufen fühlen, im Bereich Wellness und Gesundheitsvorsorge zu arbeiten. Die eigene Gesundheitskompetenz und eine positive Lebenseinstellung bilden dafür die Grundlage.
Die Anmeldung erfolgt über den Anmelde-Button neben den Kursbeschreibungen. Kursangebot
Nein. Die terramedus® Akademie für Gesundheit führt keine ärztlichen oder medizinischen Eignungsprüfungen für Kursteilnehmende durch. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönliche Belastbarkeit und Eignung für die praktischen Ausbildungsinhalte einzuschätzen. Der Lernfortschritt wird im Rahmen der Ausbildung durch die Fachdozierenden anhand der vorgesehenen Inhalte und Übungen überprüft, zum Beispiel durch praktische Lehrproben.
Ja, wir erstellen Dir gerne eine neue Urkunde oder ein neues Skript. Für den Aufwand berechnen wir ein Serviceentgelt.
Unsere komplette Preisübersicht findest Du in der Preisliste.
Hinweis: Wenn deine Ausbildung sehr lange zurückliegt und wir die zugehörigen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen bereits gelöscht haben, können wir eine erfolgreiche Absolvierung ggf. nicht mehr nachweisen und in diesem Fall keine Ersatzurkunde ausstellen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Förderungen von den Verantwortlichen der entsprechenden Förderstelle abhängig sind und immer individuell vergeben werden. Einen Einblick in die staatlichen Förderungsmöglichkeiten erhältst Du auf unserer Webseite unter dem Servicepunkt ‚Staatliche Förderung‘.
Weiterbildungsschecks, in vielen Bundesländern ‚Bildungsschecks‘ genannt, werden von den jeweiligen Bundesländern vergeben.
Nähere Informationen zum Bildungsscheck und zu den anderen staatlichen Fördermöglichkeiten findest Du unter staatliche Förderung -> Bildungsschecks verschiedener Bundesländer.
Ausbildungskosten werden für Selbstständige als Investitionen angerechnet, auch dann, wenn Du Dich erst im Anschluss an die Ausbildung selbstständig machst. Du erhältst von uns eine Rechnung auf Deinen Namen und kannst somit die Weiterbildung geltend machen. Die Ausbildungsgebühren unserer Akademie sind gem. §4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bitte erkundige Dich aber zur genauen Klärung des Sachverhaltes bei Deinem zuständigen Finanzamt, Steuerberater oder beim Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Ja, grundsätzlich kannst Du mit Bildungsurlaub an Kursen der terramedus® Akademie teilnehmen. Die terramedus® Akademie für Gesundheit ist in mehreren Bundesländern als Weiterbildungseinrichtung anerkannt, unter anderem in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen (AWbG) und Baden-Württemberg (BzG BW). Damit erfüllen viele unserer zertifizierten Aus- und Weiterbildungen die Voraussetzungen, um als berufliche Weiterbildung im Rahmen der Bildungsfreistellung anerkannt zu werden – sie dienen der fachlichen Qualifikation und nicht der Freizeitgestaltung. In Rheinland-Pfalz sind unsere Weiterbildungen zudem im ESF+ Förderprogramm anerkannt und über Landesmittel förderfähig (Träger-Nr. 1102).
Hierzu gibt es keine klare Absage oder Zusage.
Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann die Qualifikation durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Auch hier wird individuell entschieden und es bedarf einer Einzelfallprüfung. Nähere Informationen dazu findest Du auf unserer Webseite unter Link: staatliche Förderung-> Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Jobcenter.
Durch die Absolvierung eines Kurses (z.B. die Ausbildung Massage- und Wellnesstherapeut/in) an der terramedus® Akademie für Gesundheit hast Du die Möglichkeit, gemäß der öffentlich staatlichen Gewerbeordnung (§1 Absatz 1 GewO) eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen (z.B. Eröffnung einer eigenen Massage-/ Wellness-/ Ayurveda-Praxis, Mobile Massage Praxis).
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, Wellnessmassagen als Dienstleistung anzubieten. Entscheidend ist die klare Abgrenzung zur Ausübung der Heilkunde: Tätigkeiten, die auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden gerichtet sind, gelten rechtlich als Heilkunde und erfordern eine entsprechende Erlaubnis (z. B. als Arzt/Ärztin oder mit Heilpraktikererlaubnis).
Wellnessmassagen sind demgegenüber typischerweise auf Wohlbefinden, Entspannung und Prävention ausgerichtet und fallen nach behördlicher Einordnung in der Regel nicht unter das Heilpraktikergesetz, sofern keine krankheitsbezogene Behandlung angeboten oder beworben wird.
Unabhängig davon sind bestimmte Berufsbezeichnungen im medizinischen Bereich erlaubnispflichtig (z. B. „Physiotherapeut/in“ sowie „Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in“).
Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist je nach Einordnung (gewerblich oder ggf. freiberuflich) eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt erforderlich; zur Klärung der konkreten Einordnung kann das zuständige Finanzamt Auskunft geben.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden (z. B. Gesundheitsamt, Gewerbeamt, Finanzamt).
Grundsätzlich ist es möglich, Wellnessmassagen als Dienstleistung anzubieten, sofern sich das Angebot klar auf Wellness/Prävention und das Wohlbefinden richtet und nicht auf die Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden. Sobald eine Tätigkeit auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden gerichtet ist, kann sie als Ausübung der Heilkunde gelten und wäre dann erlaubnispflichtig (z. B. ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis).
Unabhängig davon sind bestimmte Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt (z. B. „Physiotherapeut/in“ sowie „Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in“) und dürfen nur mit entsprechender Erlaubnis geführt werden.
Die Bezeichnung „Therapeut“ ist als Begriff in Deutschland grundsätzlich nicht allgemein gesetzlich geschützt; sie sollte jedoch so verwendet werden, dass keine Verwechslung mit staatlich geregelten Heilberufen entsteht. In der Rechtsprechung wurden Bezeichnungen im Wellnesskontext (z. B. „Wellnesstherapeut/in“) als zulässig bewertet, sofern die Einordnung als Wellnessdienstleistung erkennbar bleibt.
Bei der Tätigkeit im Wellness- und Massagebereich ist es wichtig, die eigene körperliche Belastung realistisch einzuschätzen und Überlastungen vorzubeugen. Wiederholte Arbeitsabläufe, ungünstige Körperhaltungen und hohe Belastung können langfristig zu Beschwerden oder Schäden am Stütz- und Bewegungsapparat führen. Sinnvoll sind daher ergonomisches Arbeiten, eine stabile Körperhaltung, dosierte Krafteinsätze sowie regelmäßige Ausgleichs- und Kräftigungsübungen.
In unserer Ausbildung werden grundlegende Arbeitstechniken, ergonomische Körperhaltung und Haltungsschulung als Bestandteil der praktischen Umsetzung vermittelt. Der Unterricht erfolgt durch entsprechend qualifizierte Fachdozierende mit einschlägiger Berufsausbildung und Zusatzqualifikationen.
Das ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch vom jeweiligen Land und den dort geltenden Regelungen ab. Im Massage- und Wellnessbereich gelten je nach Staat unterschiedliche Anforderungen, zum Beispiel zu Berufsbezeichnungen, Zulassungen, Hygienevorgaben oder gewerblicher Anmeldung. Für eine verbindliche Einschätzung sollten die zuständigen Behörden oder offiziellen Vertretungen des jeweiligen Landes (z. B. Berufsaufsicht, Gesundheitsbehörde, Konsulat) kontaktiert werden.
Die Ausbildung ist im Bereich Wellness/Prävention angesiedelt und ersetzt keine medizinische oder heilkundliche Erlaubnis. Bitte beachte insbesondere:
- Therapeutische Behandlung: Eine gezielte Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden (Feststellung, Heilung oder Linderung) kann als Ausübung der Heilkunde gelten und ist in Deutschland ohne ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis nicht zulässig.
- Wellness- und Pflegeanwendungen: Beratung zu ätherischen Ölen sowie Anwendungen im Rahmen von Wellness, Entspannung und pflegerisch/kosmetischer Nutzung sind grundsätzlich möglich, sofern keine krankheitsbezogenen Aussagen, Diagnosen oder Heilversprechen gemacht werden.
- Verkauf selbst hergestellter Ölmischungen: Der Verkauf ist nicht pauschal verboten, unterliegt aber den umfangreichen Anforderungen der EU-Kosmetikregeln, wenn es sich um kosmetische Produkte (z. B. Massageöle, Duftöle zur äußerlichen Anwendung) handelt. Dazu gehören u. a. eine verantwortliche Person in der EU, Sicherheitsbewertung/Sicherheitsbericht, Produktdokumentation, Kennzeichnung und Meldungen/Anzeigen nach den jeweils geltenden Vorgaben.
Hinweis: Für verbindliche Einzelfallauskünfte (insbesondere zur Abgrenzung Heilkunde/Wellness sowie zu Pflichten beim Inverkehrbringen kosmetischer Produkte in Deutschland bzw. Österreich) sind die zuständigen Behörden die richtige Anlaufstelle.
Eine Jobgarantie gibt es nicht. Je nach Ausbildung und persönlichem Schwerpunkt ist neben einer Anstellung häufig auch eine selbstständige Tätigkeit möglich – beispielsweise mit eigenem Angebot im Wellness- und Präventionsbereich, als mobile/r Dienstleister/in oder auf Honorarbasis (z. B. in Hotels/Spas, Thermen, Studios, Fitness- und Gesundheitsanlagen oder für Kurs- und Seminarangebote wie Entspannung, Bewegung oder Klang). Ob und in welchem Umfang sich eine Selbstständigkeit realisieren lässt, hängt u. a. von Region, Nachfrage, Positionierung, Kalkulation, rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Gewerbeanmeldung) und praktischer Erfahrung ab.
Anstellungen finden sich typischerweise in Hotels/Resorts mit Spa, Thermen- und Saunabetrieben, Wellness- und Kosmetikstudios sowie in Fitness- und Gesundheitsanlagen – in Vollzeit/Teilzeit, als Minijob oder auf Honorarbasis. Als Orientierung: In personalintensiven Dienstleistungsbranchen wird weiterhin Personal gesucht; zudem finden sich in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig Ausschreibungen, in denen Qualifikationen wie Wellness- oder Massagetherapeut/in genannt werden.
Für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen sind keine medizinischen Vorkenntnisse notwendig. Auf der Informationsseite Deines Wunschkurses findest Du unter der Überschrift ‚Teilnahmevoraussetzungen / Für wen eignet sich der Kurs?‘ genaue Hinweise über Vorbildung und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aus- oder Weiterbildung.
Das Dozententeam der Akademie besteht u.a. aus staatlich anerkannten Physiotherapeuten, Sozialpädagogen, Heilpraktikern, Diplom-Sportwissenschaftlern, Erziehern, Masseuren und medizinischen Bademeistern mit entsprechenden Fachfortbildungen. Das Lehrkonzept der terramedus® Akademie wurde mit dem Ziel entwickelt, auch Quereinsteigern und Berufsfremden in kürzester Zeit eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit sehr viel Praxistraining zu ermöglichen. Das umfangreiche Lehrangebot unserer Akademie umfasst ein individuelles Bildungsangebot für die Bereiche Prävention, Massage, Wellness, Fitness, ganzheitliche Therapie, Bewegung und Tanz. Durch dieses innovative Konzept ist die terramedus® Akademie für Gesundheit zukunftsweisend im Bereich der nebenberuflichen Ausbildungen und führend im europäischen Raum.
Intensivkurse vermitteln die Inhalte in einem kompakten Zeitraum. Die theoretischen Grundlagen werden auf das Wesentliche konzentriert und mit praxisnahen Übungen kombiniert, sodass sich Lernzeiten bündeln lassen und die wesentlichen Anwendungsschritte im Kurs trainiert werden können.
In der Regel profitieren Teilnehmende zudem von einer strukturierten Kursführung, einer begrenzten Gruppengröße (je nach Kurs) und einer engen fachlichen Begleitung des/der jeweiligen Dozenten/in, insbesondere während der praktischen Einheiten.
Eine Teilnahme ist grundsätzlich möglich. Bitte bringe dazu eine aktuell ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung Deiner behandelnden Ärztin bzw. Deines behandelnden Arztes mit.
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bitte achte während des Kurses auf dein Wohlbefinden und passe praktische Übungen bei Bedarf an oder setze sie aus. Ob und wen Du im Kurs über Deine Schwangerschaft informierst, entscheidest Du selbst.
Zusätzlich wird empfohlen, eine Seminarversicherung abzuschließen, die Schwangerschaft und mögliche Schwangerschaftskomplikationen einschließt (Leistungsumfang abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag).
Nein. Die terramedus® Akademie für Gesundheit führt vor Kursbeginn keine ärztlichen oder medizinischen Eignungsprüfungen durch. Es werden grundsätzlich keine medizinischen Daten der Teilnehmenden erhoben oder geprüft. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, die eigene körperliche und psychische Belastbarkeit einzuschätzen und mögliche Einschränkungen oder Gegenanzeigen (Kontraindikationen) im Zusammenhang mit praktischen Übungen zu berücksichtigen.
Die Kurse dienen grundsätzlich nicht als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Ziel ist die Vermittlung von theoretischen Grundlagen und praktischen Fertigkeiten für die Anwendung im Bereich Prävention und Wellness. Inhalte und Lernphasen sind kompakt strukturiert und auf das Wesentliche ausgerichtet, um einen praxisnahen Einstieg in die spätere Tätigkeit zu ermöglichen.
Für eine Teilnahme an unseren Präsenzkursen ist zum Zeitpunkt des Kursstartes die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung. Eine Anmeldung zu unseren Fernstudienprogrammen ist jedoch bereits vorab möglich – mit dem schriftlichen Einverständnis Deiner erziehungsberechtigten Personen. Unsere Fernkurse bieten Dir die Möglichkeit, selbstgesteuert und flexibel zu lernen – ganz ohne feste Zeitvorgaben oder verpflichtende Anwesenheitszeiten. Von einer Buchung unserer Präsenzkurse möchten wir Dir allerdings abraten, da diese im Rahmen der Erwachsenenbildung stattfinden. Unterrichts- und Pausenzeiten sind daher nicht auf jugendschutzkonforme Bedingungen ausgelegt.
Die Bezeichnung Therapeut/in ist in Deutschland als Begriff grundsätzlich nicht allgemein gesetzlich geschützt. Nach der Rechtsprechung des LG Kiel (19.02.2008, 15 O 100/08) und des OLG Schleswig (20.01.2009, 6 W 52/08) ist die Verwendung von Bezeichnungen wie Massage- und Wellnesstherapeut/in bzw. Entspannungstherapeut/in im Wellnesskontext zulässig.
Unabhängig davon sind staatlich geregelte Berufsbezeichnungen wie Physiotherapeut/in sowie Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in gesetzlich geschützt und dürfen nur mit entsprechender Erlaubnis geführt werden.
Die bei der terramedus® Akademie absolvierte Ausbildung berechtigt allein nicht zur Durchführung medizinischer Heilbehandlungen. Die Kurse sind dem Bereich Prävention und Wellness zuzuordnen. Tätigkeiten, die als Ausübung der Heilkunde gelten (z. B. Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden), erfordern eine entsprechende Erlaubnis.
Hinweis: Die oben genannten Entscheidungen betreffen Bezeichnungen/Zertifikate, die im Zusammenhang mit Angeboten der terramedus® Akademie gerichtlich bestätigt wurden. Wenn Du Wert auf dieses gerichtlich geklärte Berufsbild und die dazu passende, erprobte Ausbildungsstruktur legst, empfiehlt sich die Buchung direkt beim Original – der terramedus® Akademie für Gesundheit.
Unser Angebot ist als angeleitetes Selbststudium zur Vorbereitung auf die Heilpraktikerüberprüfung konzipiert und wird von uns nicht als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) eingeordnet. Eine ZFU-Zulassungsnummer wird deshalb nicht angegeben.
Hintergrund: Fernunterricht im Sinne des FernUSG liegt insbesondere dann vor, wenn Kenntnisse gegen Entgelt überwiegend in räumlicher Trennung vermittelt werden und der Lernerfolg durch den Lehrenden (oder Beauftragte) überwacht wird.
Die eigentliche (amtliche) Überprüfung zur Heilpraktikererlaubnis erfolgt – abhängig vom Bundesland – über die zuständigen Behörden bzw. Gesundheitsämter. Von uns erhältst Du ein institutsinternes Abschlusszertifikat als Teilnahme-/Vorbereitungsnachweis, nicht als staatliche Zulassung.
Die amtliche Heilpraktikerüberprüfung (für die deutsche Heilpraktikererlaubnis) wird in Deutschland beim zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt. Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt am Ort der geplanten Niederlassung bzw. Tätigkeit in Deutschland.
Für Österreich gilt: Eine Heilpraktikerprüfung nach deutschem Recht gibt es dort nicht. Die Ausübung der Heilkunde ist in Österreich im Kern dem ärztlichen Beruf vorbehalten; außerdem bestehen rechtliche Beschränkungen für die Organisation/Angebote entsprechender Ausbildungen im österreichischen Hoheitsgebiet. Diese Regelungen wurden europarechtlich bestätigt.
Für die Schweiz gilt: Die deutsche Heilpraktikerüberprüfung ist keine Schweizer Prüfung. Die Berufsausübung im Bereich der Naturheilkunde/Komplementärmedizin ist in der Schweiz je nach Kanton bewilligungs- bzw. regelungsabhängig. Gleichzeitig existieren in der höheren Berufsbildung eidgenössische Abschlüsse (z. B. Naturheilpraktiker/in mit eidgenössischem Diplom; KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom).
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Verbindliche Auskünfte zur Zulässigkeit und zu Prüfungs-/Bewilligungsverfahren erteilen die jeweils zuständigen Behörden (Deutschland: Gesundheitsamt am Tätigkeitsort; Schweiz: kantonale Gesundheitsbehörde; Österreich: zuständige Stellen nach Landesrecht).
Die Ausbildung ist als Intensivschulung konzipiert und konzentriert sich auf die für die Kursziele relevanten Inhalte in einem kompakten Zeitraum. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung; theoretische Grundlagen werden in kurzen, themenbezogenen Sequenzen vermittelt und direkt in die praktischen Übungen integriert.
Ein zentraler Bestandteil ist die körpergerechte Arbeitstechnik (Bodymechanik), einschließlich grundlegender Aspekte der Haltungsschulung und rückenschonenden Arbeitsweise. Darauf aufbauend werden die wesentlichen Massagegriffe und -abläufe im Rahmen eines praxisorientierten Trainings unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der behandelten Person vermittelt.
Eine automatische Anerkennung durch Krankenkassen oder die ZPP erfolgt nicht. Für eine Förderung nach § 20 SGB V ist entscheidend, dass ein konkretes Kursangebot (Kurskonzept) zusammen mit der Qualifikation der Kursleitung die Vorgaben des GKV-Leitfadens Prävention erfüllt und von der ZPP zertifiziert wird.
Für die Anerkennung als Kursleitung gelten fachliche Mindeststandards. In den meisten Handlungsfeldern bzw. Präventionsprinzipien müssen mindestens 60 % dieser Mindeststandards über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss nachgewiesen werden; bis zu 40 % können über weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt werden, sofern die Nachweise den ZPP-Vorgaben entsprechen.
Zu den Kursen der terramedus Akademie für Gesundheit, die zu einer Ergänzung von Mindeststandards den Bereichen „Autogenes Training“ & „Progressive Muskelrelaxation“ herangezogen werden können, gehören:
Private Zertifikate (z. B. aus Fort- und Weiterbildungen) ersetzen in der Regel keinen staatlich anerkannten Grundabschluss. Ob einzelne Lehrgänge als Ergänzung (bis zu 40 %) anerkannt werden können, prüft die ZPP im Einzelfall anhand der eingereichten Nachweise (z. B. Inhalte, Umfänge, Curricula, Dozierendenqualifikation).
Wer bereits einen Kurs bei uns besucht hat, der weiß um die genaue Unterscheidung zwischen Prävention und Heilkunde.
Krankheitsbezogene Behandlungen, die auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden gerichtet sind, können als Ausübung der Heilkunde gelten. Dafür ist grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis erforderlich (z. B. ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis).
Im medizinischen Bereich werden Massagen und vergleichbare Maßnahmen typischerweise von Personen mit einschlägiger staatlicher Berufszulassung (z. B. Physiotherapeut/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in) im Rahmen der jeweils geltenden berufsrechtlichen Vorgaben durchgeführt; zudem sind diese Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt.
Wellnessmassagen sind davon abzugrenzen: Sie sind auf Wohlbefinden, Entspannung und Prävention ausgerichtet und dürfen nicht als Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden angeboten oder beworben werden.
Wellnessmassagen richten sich an gesunde Personen und dienen der allgemeinen Entspannung sowie dem Wohlbefinden. Sie sind von medizinischen bzw. heilkundlichen Behandlungen abzugrenzen und dürfen nicht als Therapie zur Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden angeboten werden.
Im Wellnessbereich können Massagen grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung als gewerbliche Dienstleistung erbracht werden, sofern der Leistungsumfang klar im Bereich Prävention/Wellness bleibt.
Dabei ist insbesondere zu beachten:
- Es dürfen keine geschützten Berufsbezeichnungen verwendet werden (z. B. Physiotherapeut/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in).
- Es dürfen keine Diagnosen gestellt oder Heilungsversprechen abgegeben werden; krankhafte Zustände sollen nicht behandelt werden. Bei Beschwerden ist eine Abklärung durch Ärztinnen/Ärzte oder Heilpraktiker/innen zu empfehlen.
- Eine selbstständige Tätigkeit ist ordnungsgemäß bei den zuständigen Stellen anzumelden (z. B. Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung).
Wenn Du eine gebuchte Aus- oder Weiterbildung kurzfristig nicht wahrnehmen kannst, können je nach Stornierungszeitpunkt und den geltenden Buchungsbedingungen Stornokosten anfallen. Zur Absicherung solcher Kosten kann eine Seminarversicherung sinnvoll sein, sofern die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
Wir weisen darauf hin, dass eine Seminarversicherung (z. B. über die HanseMerkur Reiseversicherung AG) je nach Tarif und Versicherungsbedingungen bestimmte Rücktrittsgründe wie Krankheit oder Unfall abdecken kann. Details zu Leistungen, Ausschlüssen und Nachweispflichten findest Du in den Versicherungsbedingungen sowie in unserem Bereich Service → Seminar-Versicherung.
Erfahrungsberichte und Rückmeldungen findest Du auf unserer Website unter Akademie → Erfahrungsberichte. Zusätzlich ist bei vielen Kursbeschreibungen eine Auswahl aus den Feedback- bzw. Evaluationsbögen hinterlegt.
Weitere Bewertungen und Eindrücke sind zudem über externe Bewertungsportale verfügbar, z. B. über ProvenExpert.