Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Erfolgreiche Klage gegen IHK Fortbildungsakademie | Klage gegen die IHK Zertifizierte Wellnesstherapeut/in Ausbildung

Unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine der Industrie- und Handelskammer angegliederte Akademie im Bundesland Baden-Württemberg wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) bzw. Heilmittelwerbegesetz wurde vom Gericht 2015 für zulässig erklärt.

Die terramedus® Akademie für Gesundheit GmbH gewinnt den Prozess vor dem LG Stuttgart (02/2015) mit ihrer Klage gegen die IHK Zertifizierte Wellnesstherapeut/in Ausbildung (Zertifikat der IHK Region Stuttgart). Unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine der Industrie und Handelskammer angegliederte Akademie im Bundesland Baden-Württemberg wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) bzw. Heilmittelwerbegesetz (HWG) wurde vom Gericht für zulässig erklärt. Die von der IHK Bildungseinrichtung vermarkteten Kurse haben u.a. den ahnungslosen Kursteilnehmern suggeriert, mit Abschluss und durch Führung der Berufsbezeichnung IHK Wellnesstherapeut wäre es möglich, Heilbehandlungen wie HWS- und LWS-Therapien und Migränemassagen durchführen zu können. Da entsprechende Heilbehandlungen nur Ärzte, medizinische Masseure und Physiotherapeuten durchführen dürfen, stellt die Werbung eine Irreführung der Kursteilnehmer über die Zwecktauglichkeit der Ausbildung gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG dar.
Die IHK angegliederte Akademie hat u.a. damit geworben, dass ihre Lehrkräfte ausgebildete Physiotherapeuten sind, obwohl keiner der auf der Webseite benannten Dozenten einen Abschluss als Physiotherapeut vorweisen konnte. Dies ist gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig und erfüllt den Tatbestand der Verbrauchertäuschung. Die terramedus® Akademie für Gesundheit hat zum Schutz und zur Qualitätssicherung des von terramedus® im Jahr 2007 eingeführten Berufsbildes Massage- und Wellnesstherapeut hiermit ein Zeichen gesetzt.
Seit einiger Zeit finden sich zahlreiche "Massage- bzw. Wellnessangebote von IHK Wellnesstherapeuten", die aufgrund vermutlich zahlreicher falsch vermittelter Kursinhalte davon ausgehen, dass sie mit dem erworbenen IHK Abschluss u.a. Heilbehandlungen durchführen können. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die ausgebildeten IHK Wellnesstherapeuten nach Beendigung der Ausbildung ein Zertifikat erhalten haben, welches unter den Inhalten die Befähigung für folgende Techniken zugesteht:
- Krankheitsbilder (LWS, HWS, Colonmassage u.a.)
- Migränemassage

Wir finden es unverantwortlich, dass Fortbildungsakademien unter dem Deckmantel der Industrie- und Handelskammern (IHK) als berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts, dem Teilnehmer der Kurse gegebenenfalls das Blaue vom Himmel versprechen und damit ganz offensichtlich nicht aufklären oder in eine Abmahn-Falle laufen lassen.

"Jede Naivität läuft Gefahr, lächerlich zu werden, verdient es aber nicht, denn es liegt in jeder Naivität ein unreflektiertes Vertrauen und ein Zeichen von Unschuld." ~Joseph Joubert /1754-1824

Da unsere Klage gegen die IHK angegliederte Bildungseinrichtung leider keinen Einzelfall darstellt und eben keine Informationspflicht z.B. zum Ersatz der Zertifikate besteht, muss vermutlich immer noch davon ausgegangen werden, dass zahlreiche ehemalige Absolventen des IHK Wellnesstherapeuten Kursus nicht zwischen Prävention und Heilkunde unterscheiden können. Die Internet-Recherche bestätigt leider diese Vermutung. Mit der Eingabe "IHK Wellnesstherapeut bzw. IHK geprüfte Wellnesstherapeutin" finden sich zahlreiche Webseiten ahnungsloser Kursteilnehmer der IHK Wellnesstherapeuten Ausbildung - mit abmahnfähigen Inhalten (Stand: 11.2015). Da selbst das IHK zertifizierte Abschlusszertifikat deutliche Hinweise auf die Ausübung von Heilkunde enthält, stellt allein die Verwendung bzw. Werbung mit dem erhaltenen IHK- Zertifikat ggf. eine Straftat dar. Bei einem Normalverbraucher könnte z.B. durch einen solchen Aushang mit Hinweis auf Krankheitsbilder und z.B. HWS- Therapie bzw. Migränetherapie ggf. ein falscher Eindruck entstehen. Wer als Wellnesstherapeut in seinem Angebot Techniken der Heilkunde, wie z.B. HWS-Therapie und Migränemassage vermarktet, läuft Gefahr abgemahnt zu werden. Ignorantia legis non excusat - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Klageschriften zur Einsicht (IHK Wellnesstherapeut Ausbildung)

  Unterlassungsantrag

  Urteil Landgericht Stuttgart - IHK Wellnesstherapeut

terramedus® - oft kopiert aber nie erreicht - Wählen Sie die Original-Ausbildung

Die Berufsbezeichnung "Massage- und Wellnesstherapeut/in" wurde von terramedus® 2007 erfolgreich etabliert.