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Staatliche Förderung Deiner Aus- und Weiterbildung

Stark für Weiterbildung – Informationen zu staatlichen Fördermöglichkeiten

Die terramedus® Akademie für Gesundheit GmbH kooperiert mit sozialen Einrichtungen bzw. mit den staatlichen Kostenträgern. Informationen zur ESF Bildungsprämie und zu anderen möglichen Förderungen, staatlichen Zuschüssen, steuerlichen Vorteilen oder zu anderen finanziellen Vergünstigungen erhältst Du auf unserer Seite. Hier erfährst Du, ob auch Deine Aus- und Weiterbildung gefördert werden kann.

Bildungsschecks verschiedener Bundesländer

Generell für die Bildungsschecks der jeweiligen Bundesländer gilt:

Wir sind als Bildungsinstitution für Weiterbildung in den meisten Bundesländern im Rahmen der Initiative "Bildungsscheck" anerkannt. Die terramedus® Akademie nimmt für alle Ausbildungen/Weiterbildungen Bildungsschecks entgegen. Der Bildungsscheck muss auf "terramedus® Akademie für Gesundheit GmbH" ausgestellt sein und vor Kursbeginn bei uns eingereicht werden. Der Eigenanteil der Lehrgangsgebühr muss vor Kursbeginn durch den/die Kursteilnehmer/in bezahlt werden.

Deinen Antrag auf Förderung bzw. Übernahme der Kosten musst Du in jedem Fall vor Vertragsabschluss mit uns bei der zuständigen Institution stellen. Lass Dir bitte die Zusage über eine Förderung immer schriftlich geben. Dort muss vermerkt sein:

  • Vollständiger Name
  • Name des Ausbildungsinstituts
  • Kurs/Kursbeginn
  • Kostenübernahmezusicherung!

Nach einer schriftlichen Zusage über die entsprechende Förderung kannst Du Dich dann bei uns anmelden.

Die Informationen zu den Bildungsschecks der Bundesländer erhältst Du unter folgenden Links in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer.

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Jobcenter

Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann die Aus- oder Weiterbildung durch die zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden. Es können die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt werden. Um eine Förderung bei Deinem Arbeitsamt/Jobcenter zu erhalten, ist eine gute Vorbereitung nötig. Ob Du eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten kannst oder nicht, entscheidet Dein zuständiger Berater bzw. Vermittler. Detaillierte Informationen zum weiteren Vorgang der Förderung erhältst Du bei Deinem zuständigen Berater. Eine informative Seite zum Thema Förderung, Recht und Gesetz findest Du beispielsweise unter: Arbeitsagentur

Die terramedus Akademie ist nicht nach AZAV zertifiziert.  Für unsere beruflichen Aus- und Weiterbildungen liegen somit keine Maßnahmennummern vor.

Benötigte Unterlagen für die Förderung

Zur Förderung durch die Leistungsträger werden eine Vielzahl von Unterlagen benötigt. Die Vertragsbedingungen (AGB) und das Anmeldeformular sind zum Download als PDF-Datei hinterlegt.

Kostenübernahme der Aus- und Weiterbildung

Nicht nur Du als Kursteilnehmer/in profitierst von unseren Aus- und Weiterbildungen durch die neu erworbenen Kenntnisse. Auch immer mehr Arbeitgeber wissen den gezeigten Einsatz zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu schätzen. Deshalb sind sie oft bereit, die Kursgebühren teilweise oder komplett zu übernehmen. Weihe Deinen Arbeitgeber über Deine Pläne der Fortbildung ein und erhöhe somit die Chance auf eine Kostenbeteiligung.

Berufsförderung für Soldaten auf Zeit über das Karrierecenter der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst (BFD) - Was ist das?

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der deutschen Bundeswehr berät und fördert Soldaten und Soldatinnen vom Beginn der Dienstzeit, bis zum Dienstzeitende und der damit verbundenen beruflichen Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.

Mögliche Förderungen und Beratungen während dieser Zeit:

  • Fragen zu Maßnahmen wie Ausbildungen und Weiterbildungen
  • Eingliederung in das zivile Erwerbsleben
  • Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Maßnahmen für Bildung und Eingliederung
  • Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule
  • Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
  • allgemeine Hilfestellung zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben nach Dienstzeit in der Bundeswehr
     

Die Aufgaben des Berufsförderungsdienst BFD

Einen Anspruch auf den Berufsförderungsdienst (BFD) haben Soldaten auf Zeit (SaZ, auch Zeitsoldaten genannt), also solche, die sich freiwillig verpflichtet haben, für begrenzte Zeit Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten. Der BFD stellt Förderungen für Soldaten bei der Berufswahl, den dafür erforderlichen Voraussetzungen und der finanziellen Absicherung bis zum beruflichen Einstieg in die zivile Arbeitswelt bereit. In Gesprächen zwischen dem BFD und dem jeweiligen Soldaten werden Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erörtert. Leistungsfähigkeit, Eignung und Neigung werden dem Berufsziel gegenübergestellt, um zu prüfen, ob die zu erfüllenden Voraussetzungen vorhanden sind. 
 

Maßnahmen

Der Berufsförderungsdienst (BFD) arbeitet neben den eigenen, internen Maßnahmen für Ausbildungen und Weiterbildungen, auch mit externen Bildungseinrichtungen zusammen. So haben Soldaten und Soldatinnen die Möglichkeit, neben den Bildungsmaßnahmen der Bundeswehr auch solche wahrzunehmen, die sich außerhalb des Ausbildungsspektrum ihres Arbeitgebers befinden. Die externen BFD-Maßnahmen betreffen Ausbildungen und Weiterbildungen, aber auch Fernstudien. Die Maßnahmen des BFD können unter bestimmten Voraussetzungen während der gesamten Dienstzeit wahrgenommen werden und bis zu 7 Jahre über die Dienstzeit hinaus.
 

Die terramedus Akademie für Gesundheit und der Berufsförderungsdienst

Mit unserem Bildungsangebot hast Du gute Voraussetzungen, Dich nach Deinem aktiven Dienst in der Bundeswehr entweder Selbstständig zu machen oder eine Anstellung auf dem zivilen Arbeitsmarkt zu bekommen. Der Anspruch an die Qualität unserer beruflichen Maßnahmen macht unsere Abschlussurkunde zu einem angesehenen Kriterium von potentiellen Arbeitgebern. Das breit gefächerte Sortiment, bestehend aus Ausbildung, Weiterbildung und Fernstudium, macht es dir leicht, genau den richtigen Weg für deine berufliche Laufbahn einzuschlagen. 
Die Gesundheitsbranche ist so breit gefächert wie das Kursangebot der terramedus Akademie für Gesundheit: Die Kurse umfassen Themen wie Massage, Entspannung, Prävention, Ernährung, aber auch Coaching, Bewegung und natürlich Sport. Deine persönlichen Interessen können durch dieses vielseitige Angebot gefördert werden, sodass sich auch nach dem Dienstzeitende eine berufliche Erfüllung einstellen kann.

Nähere Informationen zur Berufsförderung findest Du unter: Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Weitere Möglichkeiten von Förderungen bzw. steuerlichen Vorteilen

Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können die Rentenversicherungsträger sowie die Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fördern. Ansprechpartner ist hierbei der für die beantragende Person zuständige Rentenversicherungsträger bzw. die Berufsgenossenschaft. Du wirst über die Möglichkeiten einer Förderung in Deinem speziellen Fall beraten. Informationen im Internet unter www.bfa.de

Der Aspekt der steuerlichen Absetzbarkeit

Ausbildungskosten werden für Selbstständige als Investitionen angerechnet, auch dann, wenn man sich erst im Anschluss an die Ausbildung selbstständig macht. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden, wodurch die tatsächlichen Kosten für Aus- und Weiterbildungen erheblich gemindert werden können. Kosten, die unmittelbar aus der Weiterbildung entstehen, wie beispielsweise Fahrtkosten und der Erwerb von Fachliteratur können ebenfalls als Werbungskosten oder Sonderausgaben teilweise oder insgesamt geltend gemacht werden. Bitte erkundige Dich zur genauen Klärung des Sachverhaltes bei Deinem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

Steuerliche Behandlung von Schulgeldzahlungen/Kosten der Ausbildung

Bei der steuerlichen Behandlung von Schulgeldzahlungen bzw. Kosten der Ausbildung einer/s volljährigen Schülers/in ist diese/r stets Vertragspartner des Ausbildungsvertrages und kann daher die Kosten in seiner/ihrer Steuererklärung ansetzen. Mit einem Urteil vom 27.05.2003 wurden auch die Aufwendungen für eine erstmalige Ausbildung nunmehr den Werbungskosten nach § 9 EStG zugeordnet und festgelegt, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung nicht mehr nur der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (Aktenzeichen VI R 33/01). Sollte der/die Auszubildende während der Ausbildung noch kein bzw. kein nennenswertes eigenes Einkommen erzielen, kann sie/er die Ausbildungskosten als vorab entstandene Werbungskosten auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anerkennen lassen (BFH Urteil vom 27.5.2003, VI R 33/01). Sie/Er kann einen betragsmäßig begrenzten Verlustvortrag nach § 10 d Einkommensteuergesetz in seiner Steuererklärung beantragen und damit diesen nach der Ausbildung mit dem ersten Einkommen geltend machen.

Auf den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Ziffer 7 EStG und die Vorschrift für außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Absatz 1 EStG wird ergänzend hingewiesen. Bei der Geltendmachung von Werbungskosten gelten gesetzliche Pauschalbeträge, § 9 a EStG. Darüber hinaus können Ausbildungsbeträge unter Umständen gemäß § 33a Abs. 1 und 2 EStG als außergewöhnliche Belastung von Erziehungsberechtigten für Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres abgesetzt werden. Nähere Informationen/Beratung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für Bildungszwecke erhältst Du bei einem Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Förderprogramme des Bundes und der EU

Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Förderdatenbank des Bundes