Programmverlängerung bis zum 31. Dezember 2021
Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 erhalten und bei unseren Aus- und Weiterbildungen bis zum 30. Juni 2022 einsetzen. Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie (3. Förderphase) hat das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) kürzlich veröffentlicht.
Mit der Verlängerung begegnet das BMBF den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Weiterbildungs- und auch den Beschäftigungsmarkt. Viele Menschen müssen mit zum Teil einschneidenden Veränderungen in ihrer beruflichen Entwicklung umgehen. Gleichzeitig hat die Corona-Krise zu Einschränkungen der Weiterbildungsmöglichkeiten geführt. Weiterbildungsinteressierte Erwerbstätige mit geringem Einkommen sollen daher gerade jetzt unterstützt werden.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Mit der von der Bundesregierung am 01.12.2008 eingeführten "Bildungsprämie" können Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen (Erwerbstätigkeit = mind. 15 Stunden in der Woche) einmal jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50% (bis zu 500 Euro) zu Weiterbildungskosten erhalten. Eine Bildungsprämie erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bei ledigen Personen und 40.000 Euro bei verheirateten Personen.
Und so können Sie die Bildungsprämie bei uns nutzen:
Weitere Informationen zum Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info
Quelle Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)