
Beschwerden, die durch falsches Sitzen entstehen, sind eines der markantesten Sinnbilder unserer Zeit. Mit dem Aufkommen der Dienstleistungsgesellschaft sind vor allem Berufe entstanden, die zum größten Teil - wenn nicht ausschließlich - in sitzender Körperhaltung ausgeführt werden. Die Folge ist in vielen Fällen akuter Bewegungsmangel mit allen sich daraus ergebenden Negativfolgen für Rücken und Haltungsapparat. Besonders ungünstig wirkt sich das weit verbreitete "bequeme" Sitzen aus: Der Rücken ist rund und beugt die Lenden- und Brustwirbelsäule. Die Folge: Das Becken kippt nach hinten, und die Nackenmuskulatur verspannt sich. Die so entstehende Belastungshaltung erzeugt eine übermäßige Beanspruchung der Wirbelsäulenbänder, der Wirbelgelenke, der Bandscheiben und - nicht zuletzt - der gesamten Muskulatur. Auch die Organe im Brust- und Bauchraum werden in Mitleidenschaft gezogen. Da bei dieser ungesunden Sitzhaltung der Brustkorb nach vorne absinkt, ist eine ausreichende Hebung der Rippen nicht mehr möglich. Das verhindert tiefes Atmen und beeinträchtigt somit den Blutkreislauf. Da zusätzlich der Bauchraum eingeengt ist, stellen sich auch nachteilige Auswirkungen auf die Verdauung ein. Ende der 1980er Jahre entstand deshalb das Konzept der "Rückenschule".
Medizinische Informationen, Anleitungen zum gesundheitsbewussten Verhalten und gezielte Bewegungsübungen sollen in diesem Kurs helfen, Rückenproblemen vorzubeugen. Die Rückenschule hat vielen Menschen geholfen, sich physiologischer zu bewegen und die Körperwahrnehmung zu verbessern.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs sind Sie Rückenschultrainer/in, Sie erwerben grundlegende Kenntnisse zum methodischen Aufbau und zur Durchführung von präventiven Rückenschultrainingsprogrammen.
Im Bereich der Gesundheitsvorsorge eine ideale Ergänzung zu den bereits bestehenden Angeboten. Die Möglichkeit in Sport- und Gymnastik Studios, sowie in Gesundheitszentren im Rahmen der Rückenschule tätig zu sein.
Die Ausbildung/ Weiterbildung wird u.a. vom Land NRW mit dem Bildungsscheck finanziell unterstützt. Weitere Info zum Thema Förderung (z.B. ESF Bildungsprämie, Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter) erhalten Sie unter dem Punkt „staatliche Förderung“.
Die Ausbildungsgebühren unserer Akademie sind gem. §4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit . Fortbildungskosten können einschließlich der für Anreise und Übernachtung anfallenden Kosten grundsätzlich als „Werbungskosten“ in Ihrer Einkommenssteuer-Erklärung abgesetzt werden.
Die Zahlung ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn fällig, bei kurzfristiger Anmeldung muss der Nachweis über die geleistete Zahlung spätestens zu Kursbeginn erbracht werden.
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