FAQ`s - Fragen und Antworten

Wichtige Informationen zur Rechtslage in Deutschland

Gerichtsurteile 2008/2009 Bezeichnung Therapeut: terramedus® Akademie gewinnt vor LG und OLG

Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht Schleswig bestätigen in ihrem Urteil: Die Ausstellung von Urkunden und Zertifikaten über die Ausbildung zum "Massage- und Wellnesstherapeuten"  bzw.  "Wellnessmasseur " aufgrund eines mehrtägigen Seminars der terramedus® Massage- und Wellness-Akademie sowie die Führung der Berufsbezeichnung mit der Endung Therapeut oder Masseur ist zulässig.

  1. Der Begriff des Therapeuten ist in Deutschland frei und genießt grundsätzlich keinen besonderen Schutz. Davon ausgenommen ist der Physiotherapeut. Die Bezeichnung des „Massage- und Wellnesstherapeuten“ steht daher dem in §§ 8 ff. des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes geregelten Ausbildungsberuf des Physiotherapeuten gegenüber. Die Bezeichnungen werden vom Verkehr begrifflich unterschieden und inhaltlich als zwei verschiedene Berufe erkannt.
  2. Bei dem Begriff des Masseurs handelt es sich um einen freien Begriff. Ein geschützter Ausbildungsberuf des Masseurs existiert nicht. Der Begriff des "Wellnessmasseurs" wird nicht in der Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe geführt. Es gibt nur die Berufsbezeichnung des "Masseurs und medizinischen Bademeisters" nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG). Gleiches gilt für den Begriff des "Massage- und Wellnesstherapeuten". Nur der Begriff des "Physiotherapeuten" findet sich im MPhG (dort: §§ 8 ff. MPhG).
  3. Bereits begrifflich erkennt der durchschnittlich informierte Verbraucher, dass die Tätigkeit eines "Wellnessmasseurs" bzw. eines "Massage- und Wellnesstherapeuten" auf die Steigerung des Wohlbefinden des gesunden Kunden und nicht auf die Vornahme heilender medizinischer Maßnahmen am erkrankten Kunden abzielt. Die Bezeichnungen als "Wellnessmasseuer" bzw. "Massage- und Wellnesstherapeuten" grenzen sich damit begrifflich wie inhaltlich ausreichend von den Berufsbezeichnungen bzw. Tätigkeiten des "Masseurs und medizinischen Bademeisters" bzw. des "Physiotherapeuten" im Sinne des MPhG ab.

Download: Volltext zur Entscheidung des LG Kiel als PDF

Download: Volltext zur Entscheidung des OLG Schleswig als PDF

Hier einige Informationen, für die selbständige Tätigkeit im Massage- und Wellness-Bereich:

Nach dem deutschen Gesetz ist es erlaubt Massagen zu geben, geschützt sind in Deutschland z.B. die Berufsbezeichnungen Heilpraktiker, Masseur- medizinischer Bademeister, Physiotherapeut und Krankengymnast, nicht jedoch die Leistung selbst. Das bedeutet, ihr Massageangebot richtet sich im Sinne einer Wellnessbehandlung an Gesunde. Dafür wird die Selbständigkeit als Gewerbe in den Bereichen Prävention & Wellness angemeldet und die Massage zählt deshalb als Dienstleistung, nicht als Therapie. Ein Massage- und Wellnesstherapeut führt Wellnessmassagen an gesunden Menschen durch! Die Anwendung der Massage dient dem Wohlbefinden (Wellness und Prävention) der Entspannung und Stimulierung der Selbstregulationskräfte. Die Massage ersetzt deshalb nicht die Tätigkeiten eines Arztes oder Heilpraktikers!

Darf man jemanden gegen Bezahlung massieren, auch wenn man nicht zu den staatlich anerkannten Heilberuflern gehört, also kein Masseur, Physiotherapeut, Krankengymnast oder Arzt ist?

Während im medizinischen Anwendungsbereich (z.B. Krankenhäuser und Kurkliniken) nur staatliche anerkannte Therapeuten oder Masseure tätig sind, ist im so genannten Wellnessbereich die Massage auch ohne Verschreibung eines Arztes durch nicht staatlich anerkannte Massage- Wellnesstherapeuten oder Wellnessmasseure erlaubt. Siehe Gerichsturteil: Bezeichnung Therapeut (Wellnessberufe)

Vorraussetzung:

  • Die Massage richtet sich an gesunde Menschen (Wellnessmassage) und stimuliert die Selbstregulationskräfte bzw. erreicht eine allgemeine Entspannung
  • Keine fälschliche Annahme eines der geschützten Berufstitel (z.B. Physiotherapeut, Krankengymnast, Masseur- med.  oder Heilpraktiker)
  • Keine Heilungsversprechen abgeben, nicht diagnostizieren und kranke, pathologische Zustände generell nicht behandeln bzw. im Zweifel zur Abklärung an einen Mediziner verweisen
  • Die Selbständigkeit wird als Gewerbliche Tätigkeit ordentlich angemeldet

Informationsquelle ist das Bundesministerium für Gesundheit in Deutschland

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es in Deutschland zwei getrennte Bereiche für die Ausübung von Massagen gibt:

1.Der medizinische Bereich (Heil- Massagen):

Heil- Massagen dürfen nur von medizinisch/ staatlich ausgebildeten Masseuren/ Innen bzw. Physiotherapeuten, Heilpraktikern, Ärzten usw. ausgeführt werden.

2.Der Massage- Wellness-Bereich (Prävention):

Im Wellness- Bereich können sich Menschen, ohne Verschreibung eines Arztes von Massage-Wellnesstherapeuten/ innen oder Wellnessmasseuren massieren lassen. Die so ausgeführten Wellness-Massagen gelten hier als gewerbliche Dienstleistungen und richten sich an gesunde Menschen.

Diverse Fragen Ausbildung/ Weiterbildung

Ich bin Anfänger/In in Massage, kann ich trotzdem am Kurs der Massage und Wellness Akademie teilnehmen?

Selbstverständlich. Sie lernen alle Massagetechniken Schritt für Schritt kennen. Unser Ziel ist eine umfassende, praktische Ausbildung in allen Bereichen von Gesundheit und Wellness. Unsere Kurse sind so aufgebaut, dass der Lehrstoff methodisch und effizient weitergegeben wird. Es werden keine Vorkenntnisse benötigt.

Welche Voraussetzungen sind notwendig um die Ausbildungen/ Kurse an der terramedus® Akademie zu machen?

  • Mindestalter von 18 Jahren oder eine Einverständniserklärung der Eltern.
  • Durch unser innovatives Ausbildungskonzept, ist es jedem (auch ohne besondere Vorbildung) möglich, in kurzer Zeit optimal im Massage- und Wellnessbereich ausgebildet zu werden.
  • Wir sprechen all jene an, die sich dazu berufen fühlen, im Bereich Wellness und Gesundheitsvorsorge zu arbeiten. Die eigene Gesundheitskompetenz und eine positive Lebenseinstellung bilden dafür die Grundlage.

Kann ich den Kurs auch in Raten bezahlen?

Eine Ratenzahlung ist wenn möglich im Kurs unter dem Abschnitt Zahlungsart aufgeführt.

Darf ich direkt nach der Ausbildung selbständig arbeiten und z.B. eine eigene Praxis gründen, um Entspannungs- und Wellnessmassagen durchzuführen?

Durch die Absolvierung eines Kurses (z.B. die Ausbildung Massage- und Wellnesstherapeut/in) an der terramedus® Massage und Wellness Akademie haben Sie die Möglichkeit, gemäß der öffentlich staatlichen Gewerbeordnung (§ 1 Absatz 1 GewO) eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen (z.B. Eröffnung einer eigenen Massage-/ Wellness-/ Ayurveda-Praxis, Mobile Massage Praxis).

Welche Verdienstmöglichkeiten haben ausgebildete im Massage- und Wellnessbereich?

Die Einkommenschancen im gesundheitsorientierten Massage- und Wellnessbereich sind so gut wie nie zuvor, denn die Branche befindet sich noch immer in der Entwicklung. In vielen deutschen Städten, aber auch international, können bereits Honorare von 50-60 EUR/Stunde und mehr verbucht werden. In Großstädten verdienen erfahrene Anwender angestellt oder selbständig sogar 80-100 EUR/Stunde (Lomi Lund mehr, wenn ein besonderes Ambiente geboten oder Hausbesuche gemacht werden.

Ist es möglich im Ausland zu arbeiten?

Da es sich bei unseren Ausbildungen (Massage- und Wellnessberufe) nicht um therapeutische Tätigkeiten handelt, kann man davon ausgehen, dass sie in diesem Bereich weltweit arbeiten dürfen. Bei Detailfragen wenden Sie sich am besten an die zuständigen Vertretungen der einzelnen Staaten.

Wieso dauert die Ausbildung zum Massage- und Wellnesstherapeuten nur 6 Tage?

Unsere Ausbildungen verstehen sich als intensiv Schulung, der Zeitraum einer Ausbildung spiegelt nicht das können wieder. Es gibt Physiotherapeuten oder Masseure, die selbst nach 3 Jahren Ausbildung mit krummen Rücken und falscher Handhaltung massieren (siehe Google Bildersuche: Massagepraxis, Physiotherapiepraxis mit Bsp. Stadt xxx). Die Basis unser Massageausbildung ist eine gesunde Bodymechanik, deshalb beginnt die Ausbildung mit den wichtigsten Aspekten der Rückenschule. Sie erlernen alle wichtigen Techniken der ganzheitlichen Massage unter Berücksichtigung der Konstitution und der funktionellen Bewegungslehre. Die Massageausbildung zum/zur Massage- und Wellnesstherapeuten/in ist ein reiner Praxiskurs und deshalb in kurzer Zeit möglich, weil die Theorie der Ausbildung während der Praxis vermittelt wird. Diese Form des Unterrichtens erspart Ihnen lange, ermüdenden Vorträge.

Ausbildung/ Beruf ohne Schulabschluss?

Was kann man für eine Ausbildung machen, wenn man keinen Schulabschluss hat? Für die meisten Ausbildungen im Wellnessbereich sind von staatlicher Seite keine Vorgaben bzw. Zugangsvorraussetzungen nötig. Die erworbene Qualifikation unserer Ausbildungen kann namentlich geführt und z. B. in eigener Praxis, selbstständiger Arbeit oder im Angestelltenverhältnis beruflich ausgeübt werden. Durch die Absolvierung eines Kurses (z.B. die Ausbildung Massage- und Wellnesstherapeut/in) an der terramedus® Massage und Wellness Akademie haben Sie die Möglichkeit,  eine selbständige Tätigkeit gemäß der öffentlich staatlichen Gewerbeordnung (§ 1 Absatz 1 GewO) aufzunehmen (z.B. Eröffnung einer eigenen Massage-/ Wellness-Praxis. Als Kursteilnehmer erhalten Sie dadurch die Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit einen neuen beruflichen Lebensabschnitt zu erreichen. Aber Achtung: Viel Initiative & ein hohes Maaß an Eigenverantwortung und die Freude am Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein.

Ich habe eine Ausbildung als Masseur und med. Bademeister abgebrochen. Danach habe ich die Ausbildung an Ihrer Akademie zum Massage- und Wellnesstherapeuten erfolgreich absolviert. Eine Weiterbildung habe ich u.a. zum Fitnesstrainer abgeschlossen. Meine Frage, kann ich nach der Weiterbildung zum Rückenschultrainer oder Rückenschullehrer mein Kursangebot in Verbindung mit Krankenkassen Anbieten?

Nein, nur wenn eine staatliche Ausbildung für den Sozial- und Gesundheitsbereich vorliegt, können Sie die Rückenschule nach § 20 SGB V und § 20 Abs. 1 und 2 SGB V (Primärprävention) in Kooperation mit Krankenkassen anbieten. Zudem gibt es seit 2009  durch die Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR) spezielle Zeitvorgaben für die Ausbildung (60 UE - 6 Tage) in Verbindung mit einem jährlichen Refresherkurs mit 15 UE, um die Krankenkassenlizenz beibehalten zu können.  Info zur Anerkennung von z.B. Rückenschulkursen finden Sie im Leitfaden für Prävention der Krankenkassen. ( bitte hier klicken) Zur genauen Abklärung raten wir zu einem Gespräch mit der Krankenkasse.

Fernstudium / Selbststudium

Wird hier eine Prüfung abgelegt, von zu Hause aus?  Wann wird diese abgelegt?

Nein! Unsere Kurse z.B. die Ausbildung zum Aromatherapeut(in)/ –berater/in werden ausserhalb der Heilkunde angeboten, daher gibt es keine gesetzlichen Vorschriften und deshalb erfolgt keine Überprüfung durch unsere Akademie. Der Studierende kann deshalb, ohne Leistungsdruck seine Lernkontrolle/ Überprüfung in Eigendisziplin selbst durchführen. Die Heilpraktiker Überprüfung erfolgt nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 beim örtlichen Gesundheitsamt.

Ich wohne und Arbeite in Österreich und würde gern an Ihrem Heilpraktiker Fernstudium teilnehmen. Wo müsste ich am Ende der Ausbildung die Prüfung ablegen?

Der Beruf des Heilpraktikers ist vom Gesetz her in Österreich verboten. In Österreich ist es ausschließlich den Ärzten vorbehalten einen Heilberuf oder die "Heilkunst" ausüben. Dies wurde durch das Ärztegesetz bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz verabschiedet und ist daher verboten und strafbar. Diese Regelung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof geprüft und als EU-rechtskonform bestätigt. Anders wäre es, wenn der Heilpraktiker im oberösterreichisch-bayrischen Grenzraum angesiedelt ist und z.B. im bayrischen Raum als HP arbeitet. Den anderen Berufsgruppen ist die Ausübung heilerischer Tätigkeiten, die unter dem österreichisch-gesetzlichen Begriff "Heilkunst" fallen, bei Strafe verboten. Zur genauen Klärung erkundigen Sie sich bitte nach den aktuellen Gesetzen/ Rechtssprechungen in den entsprechenden Gebieten/ Regionen wo Sie vor haben zu arbeiten.

Ich habe interesse an dem Selbststudium zum/zur Heilpraktiker(in). Nun meine Frage dazu: Ist ihr Kurs staatlich zugelassen? Bei vielen Anbietern habe ich eine Zulassungsnummer der ZFU gefunden.

Die terramedus® Akademie bietet keinen Fernunterricht im rechtlichen Sinne an. Auch sind wir keine Fernuniversität oder Fernlehrinstitut, da wir dem Wesen nach keine Kurse im Sinne des FernUSG anbieten. Unterschiede zwischen Fernstudium und dem von uns angebotenen Selbststudium:
1) Lernkontrolle: Beim gesetzlich geregelten Fernunterricht erfolgt grundsätzlich eine Lernkontrolle durch den Lehrenden.
2) Keine Lernkontrolle: Bei dem von uns angebotenen Fernstudium/ Selbsstudium führt der Schüler seine Lernkontrolle in Eigendisziplin selbst durch. Es werden also nicht die Fehler korrigiert, sondern es wird ein allgemein gültiges Wissen vermittelt, wie man z.B. Multiple-Choice-Fragen löst, um künftige Fehlerquoten zu minimieren (siehe auch AGB 7.1 Fernstudium/ Selbstudium). Die eigentliche Heilpraktiker Überprüfung erfolgt durch das entsprechende Gesundheitsamt in Ihrer Region. Von uns erhalten Sie ein entsprechendes Teilnahmezertifikat welches die Teilnahme an der Heilpraktikerausbildung bescheinigt und bei Bedarf als Vorlage für das Gesundheitsamt dient. Eine Lehrnkontrolle ist bei uns nicht vorgesehen, da die eigentliche Überprüfung für Heilpraktiker beim Gesundheitsamt erfolgt.

Erhält man nach dem Selbsstudium zum/ zur Aromatherapeuten(in)/ –berater/in  oder Feng Shui Berater/in eine Urkunde/ Zertifikat?

Nach Abschluss des Selbststudiums erhalten Sie eine detaillierte Urkunde der terramedus® Akademie, mit einer Beschreibung aus den Inhalten der Ausbildung, die Sie als z.B. Feng Shui Berater/ in oder Aromatherapeut(in) / -berater/in auszeichnet. Die erworbene Qualifikation der Ausbildung kann namentlich geführt und z.B. in eigener Praxis, selbstständiger Arbeit oder im Angestelltenverhältnis beruflich ausgeübt werden.

Darf ich nach der Ausbildung Aromatherapeut/in / Aromaberater/in ätherische selbst hergestellte Öle verkaufen und als "nicht Mediziner" meine Kunden therapieren?

Nein, die Berufsbezeichnung Aromatherapeut/in Aromaberater/in wird von uns als Kurs außerhalb der Heilkunde angeboten. Eine gezielte Behandlung körperlicher und seelischer Krankheiten mit ätherischen Ölen, ist nach deutscher Gesetzeslage nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Die Bezeichnung Aromatherapeut/in / Aromaberater/in ist nicht geschützt, es muß aber klar sein, dass Ihr Tätigkeitsfeld den Bereich Wellness und Prävention umfasst. Sie dürfen Ihre Kunden rundum ätherische Öle beraten und im Rahmen der Gesundheits-Vorsorge und Gesundheits-Pflege, entspannende und stressabbauende Wellness-Massagen geben, auch eine psychologisch orientierte Duftberatung zum Beispiel in Altenheimen, Kindergärten etc. ist möglich. Als Bestandteil von kosmetischen Präparaten unterliegen ätherische Ölmischungen der europäischen Kosmetikverordnung, demnach ist es in Deutschland und Österreich nicht gestattet, selbst hergestellte Massageöle und Duftöle aus/ und mit ätherischen Ölen zu verkaufen. Erlaubt ist die Anwendung von Ölmischungen im pflegerischem bzw. kosmetischen Sinne und der Verkauf von fertigen Mischungen.

Gibt es auf den Urkunden/ Zertifikaten einen Hinweis über ein Fernstudium?

Die Bezeichnung Fernstudium oder Selbsstudium ist nicht vermerkt.

Findet sich auf der Bescheinigung zum/zur Heilpraktiker Ausbildung ein Hinweis auf die Bezeichnung Massage und Wellness Akademie?

Die Bescheinigung wird von der terramedus® Massage und Wellness Akademie mit dem Zusatz Schule für Gesundheit und ganzheitliche Therapie ausgestellt.

Förderungen

Welche Förderungen sind prinzipiell möglich?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Förderungen von den Verantwortlichen der entsprechenden Förderstelle abhängig sind z.B. Arbeitsagenturen und immer individuell vergeben werden. Die Ausbildungen werden teilweise vom Arbeitsamt (für Arbeitslose die in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr vermittelt werden können) gefördert (Einzelfallförderung). Des Weiteren gibt es diverse Arbeitnehmerförderungen der einzelnen Bundesländer. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Institutionen. Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Seite zum Thema Förderungen (bitte hier klicken!). Eine weitere informative Internet Seite zum Thema: www.sozialhilfe24.de

Jobsuche/ Arbeitsplätze

Findet man nach der Ausbildung einen Job?

Derzeit ist der Bereich Wellness und Gesundheitsvorsorge der am stärksten wachsende Wirtschaftszweig in Deutschland. Aufgrund des raschen Wachstums besteht ein Mangel an qualifiziertem Personal. In den Bereichen Wellness und Gesundheitsvorsorge fehlen nach Schätzungen des WiFos (Wirtschaftsforschungsinstituts) ca. 8000 fachlich gut ausgebildete Arbeitskräfte.

Steuerliche Absetzung

Ist die Ausbildung von der Steuer absetzbar?

Ausbildungskosten werden für Selbstständige als Investitionen angerechnet, auch dann wenn Sie sich erst im Anschluss an die Ausbildung selbstständig machen. Sie erhalten von uns eine Rechnung auf Ihren Namen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und können diese somit als Weiterbildung geltend machen. Bitte erkundigen Sie sich aber zur genauen Klärung des Sachverhaltes bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Telefonische Sprechzeiten Tel: 0431–53 48 303 

Mo-Do: 11:00 - 15:00 Uhr

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