Heilpraktiker/in für Psychotherapie
Aromatherapeut(in) / –berater/in
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz. In der Schweiz existiert ein entsprechendes Berufsbild, das im Kanton Appenzell-Ausserrhoden Heilpraktiker, im Kanton Baselland Naturarzt, in den Kantonen Graubünden, Thurgau, Schaffhausen und St.Gallen Naturheilpraktiker heißt. Im Gegensatz zu Deutschland dürfen in der Schweiz keine invasiven Eingriffe vorgenommen werden. In Österreich ist die Ausübung der Heilkunst ausschließlich den Ärzten vorbehalten, die Ausübung des Berufes des „Heilpraktikers“ sowie die Ausbildung dazu ist in Österreich durch das Ärztegesetz bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz verboten und strafbar. Diese Regelung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof geprüft und als EU-rechtskonform bestätigt. (Quelle: Wikipedia)
Bei unserem Fernunterricht handelt es sich um eine perfekt abgestimmte Lehrmethode, die leichteres, individuelles und erfolgreiches Lernen ermöglicht. Ein wichtiges Merkmal des terramedus® Fernstudiums ist die flexible Gestaltung der Studienzeiten, so dass Sie als Fernschülerin/ Fernschüler die Menge des zu lernenden Stoffes selbst bestimmen können und so die Möglichkeit haben, das Lernziel (ohne Lernerfolgskontrolle) in Ihrem eigenen Tempo zu erreichen. Weitere Informationen zu unseren Fernlehrgängen können Sie unter den entsprechenden Kursbezeichungen erhalten. Bei Interesse an einer Förderung (z.B. NRW Bildungsscheck) finden Sie am Ende der Kursbeschreibung den "Prospekt PDF" zum download.
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